News  Fluchttürsysteme für Europa
Zukünftig gelten in ganz Europa neue, einheitliche Normen für die Ausstattung von Fluchttüren. Eine wesentliche Neuerung: Schloss, Beschlag und Montagezubehör werden gemeinsam geprüft und dürfen künftig nur noch als geprüfte Einheit verkauft und eingesetzt werden. Ab dem 01.04.2003 sind alle neuen Produkte entsprechend zuzulassen und zu kennzeichnen. Hier hird neben der Kennzeichnung der entsprechenden Norm auch das CE-Kennzeichen abgebildet sein, welches den Warenverkehr innerhalb der EU erleichtern soll. Zudem wurden die neuen Normen bereits in der Bauregelliste veröffentlicht und müssen bei öffentlich finanzierten Objekten bereits beachtet werden. Aber auch bei Objekten mit anderer Nutzung werden diese Vorschriften bei der Projektierung und abschließenden Durchführung Beachtung finden. Zukünftig spielt der Schutz des Menschen, der sich in Gebäuden aufhält, nicht nur im Brandfall sondern auch in alltäglich möglichen Paniksituationen eine wichtige Rolle.
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Unterschiedliche Anforderungen - verschiedene Türsysteme
Zwei Arten von Fluchttüren - zwei neue EU-Normen: Fluchttürsysteme im Sinne der neuen Normen unterteilen sich in Notausgangs- und Panikverschlüsse. Das heißt, die Verschlüsse von Notausgangs- und Paniktüren müssen auf die jeweiligen Anforderungen zugeschnitten sein. Der Unterschied zwischen beiden ergibt sich aus dem jeweiligen Anwendungsgebiet:
Notausgänge nach DIN EN 179 sind bestimmt für Gebäude, die keinem öffentlichen Publikumsverkehr unterliegen und deren Besucher die Funktion der Fluchttüren kennen. Dies können unter anderem auch Nebenausgänge in öffentlichen Gebäuden sein, die nur von autorisierten Personen genutzt werden. Als Beschlagelemente sind Drücker der Stoßplatten vorgeschrieben.
Paniktüren nach DIN EN 1125 hingegen kommen in öffentlichen Gebäuden zum Einsatz, bei denen die Besucher die Funktion der Fluchttüren nicht kennen und diese im Notfall auch ohne Einweisung betätigen können müssen. Hiervon sind zum Beispiel Krankenhäuser, Schulen, öffentliche Verwaltungen, Flughäfen und Einkaufszentren betroffen. Hier sind Stangengriffe oder Druckstangen die über die Türbreite gehen zwingend als Beschlagelemente vorgeschrieben!
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